Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H u. H Technics OG

I. Allgemeine Bestimmungen
Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Berücksichtigung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Auch wenn einzelne Klauseln – aus welchen Gründen auch immer – unwirksam sein sollten, bleibt der Rest dieser Bedingungen weiterhin bindend. Diese gelten zudem für alle weiteren Geschäfte mit uns, sofern keine neuen Geschäftsbedingungen eingeführt oder die aktuellen nicht ausdrücklich widerrufen werden. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt wurden. Andernfalls bleiben abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, selbst bei Bezugnahme darauf und ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall, für uns unverbindlich. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkennen. Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben sowie Abbildungen und Zeichnungen sind als ungefähr und unverbindlich anzusehen. Alle Vereinbarungen, nachträglichen Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch die Originalunterschrift oder eine sichere elektronische Signatur einschließt. Für von uns zur Verfügung gestellte Abbildungen, Zeichnungen und sonstige Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor.

II. Angebote und Annahme von Aufträgen
Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch den Versand einer schriftlichen Auftragsbestätigung unsererseits zustande. Alle Aufträge und Abmachungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mit der Unterzeichnung des Auftragsschreibens erkennt der Vertragspartner unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen in der jeweils gültigen Fassung an. Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückbestätigung unserer Auftragsbestätigung vom Kunden zu verlangen. Änderungen unserer Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, exklusive Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird bei der Abrechnung zu diesen Preisen hinzugerechnet. Wir sind ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, wenn die Leistungen in Teilen erbracht werden. Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager des Lieferers, exklusive Verpackung, Fracht und Versicherung. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, oder andere für die Leistungserbringung notwendige Kosten (wie Material, Energie, Transport, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.) ändern, sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Unsere Forderungen sind, wenn nicht anders vereinbart, bei Übergabe der Ware zu begleichen. Ein Skontoabzug wird nur im Rahmen und aufgrund entsprechender schriftlicher Vereinbarungen gewährt und auch nur dann, wenn die Zahlung fristgerecht bei uns eingeht. Der Tag des Zahlungseingangs ist derjenige, an dem der Betrag bei uns eingegangen ist oder an dem die Bank den Eingang bestätigt. Zahlungen können weder zurückgehalten noch mit etwaigen Gegenforderungen des Bestellers aufgerechnet werden. Schecks werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.

IV. Erfüllungsort, Transport und Lieferbedingungen
Erfüllungsort für unsere Leistungen und die Gegenleistungen ist der Hauptsitz unseres Unternehmens (H u. H Technics OG, Klein Meiseldorf 69). Die Kosten für Zustellung und Montage sind in unseren Preisen nicht enthalten und werden auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung erbracht. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, trägt unser Vertragspartner die Lieferkosten sowie das Risiko des Transports.

V. Mahngebühren
Bei Zahlungsverzug oder gewährten Zahlungsaufschüben werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 12 % p.a. berechnet, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf.

VI. Lieferzeiten
Die Lieferzeit beginnt mit dem Versand der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch frühestens nach Klärung aller technischen, kaufmännischen und finanziellen Fragen sowie der Vorlage aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet wurde. Bei Lieferung mit Montage gilt die Frist bei Beendigung des Aufbaus als eingehalten, spätestens jedoch drei Monate nach dem Zeitpunkt, an dem der Liefergegenstand am Bestimmungsort eingetroffen ist. Bei unvorhergesehenen, außerhalb unseres Einflusses liegenden Hindernissen, die in unseren Betriebsräumen oder bei Unterlieferanten eintreten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Bei einer Verzögerung des Versandwunsches des Kunden werden ab einem Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Monat. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen und den Kunden mit verlängerter Frist erneut zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Vertragserfüllung des Bestellers voraus. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen sind vom Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

VII. Gewährleistung

  1. Wir garantieren für die in der Auftragsbestätigung festgelegte Menge und Qualität. Geringe Abweichungen in Bezug auf Gewicht, Qualität, Farbe usw., die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Wir behalten uns vor, Änderungen oder Verbesserungen an unseren Produkten vorzunehmen, die sich durch neue Erkenntnisse ergeben.
  2. Die Waren und Leistungen sind bei Übergabe genau zu untersuchen und eventuelle Mängel unverzüglich zu melden. Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden. Mängelrügen sind ausgeschlossen, wenn sich der Zustand der Ware nach Übergang der Gefahr verändert hat.
  3. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen.
  4. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht, entweder (a) gegen Rückgabe der mangelhaften Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen, (b) vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zu erstatten, (c) innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung vorzunehmen oder das Fehlende nachzuliefern, oder (d) den Minderwert der Ware zu vergüten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht. Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Unsere Gewährleistungspflichten erlöschen bei Nichteinhaltung der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden. Der Kunde akzeptiert die bei H u. H Technics OG üblichen Gewährleistungs- und Austauschtarifsätze.
  5. Neben der Gewährleistung haften wir nicht für Schäden, die bei der Übernahme der Lieferung erkennbar waren oder künftig entstehen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich verursacht. Insbesondere ist der Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen. Wir haften nicht für das Verhalten unserer Vorlieferanten.
  6. Der Kunde ist verpflichtet, alles zu tun, um einen möglichen Schaden zu vermeiden oder zu mindern, sofern ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten oder Nachteile entstehen.
  7. Gewährleistungs- und Garantieansprüche können nur für Waren geltend gemacht werden, die sich bereits am Bestimmungsort befinden.

VIII. Haftung und Produkthaftung
Abgesehen von Personenschäden haften wir nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber fünf Jahre nach Leistungserbringung oder Lieferung. Für Sachschäden wird die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz (PHG). Regressforderungen im Sinne des PHG gegen uns sind ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler wurde in unserer Sphäre verursacht und grob fahrlässig verschuldet.

IX. Rücktrittsrecht des Bestellers
Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn wir eine uns gesetzte Nachfrist zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen ungenutzt verstreichen lassen oder wenn wir die Gewährleistung bei einem nachgewiesenen Mangel verweigern.

X. Rücktrittsrecht des Lieferanten
Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder unsere Betriebsabläufe erheblich beeinträchtigen, und bei nachträglich erkannter Unmöglichkeit der Ausführung, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Sollten wir von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, werden wir dies dem Kunden unverzüglich mitteilen, auch wenn zunächst eine Verlängerung der Lieferfrist vereinbart war. Wenn wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von einer ungünstigen Vermögenslage des Kunden erhalten, die seine Fähigkeit zur Vertragserfüllung in Frage stellt, können wir Vorauskasse oder Sicherheiten verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung für bereits gelieferte Waren.

XI. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen vor. In einem solchen Fall gilt die Ware als für uns beigestellt und bleibt in unserem Eigentum. Der Kunde hat diese Ware zu kennzeichnen und auf seine Kosten zu verwahren. Die gelieferten Waren dürfen vor der vollständigen Zahlung weder verpfändet noch als Sicherheit verwendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen oder anderen Eingriffen Dritter umgehend zu benachrichtigen.

XII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Für diese Bedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Hauptsitz (H u. H Technics OG, Klein Meiseldorf 69). Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens.

XIII. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Rest des Vertrags davon unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Schriftformklausel.